Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander
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Klare Richtlinien und volle Offenheit: „Empfehlungen des Rechnungshofes werden selbstverständlich umgesetzt“

LH-Stellvertreterin Christine Haberlander zur Rechnungshof-Prüfung von Förderungen für Volksbildungseinrichtungen: „Wir nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst und arbeiten schon jetzt an ihrer Umsetzung.“

Die Arbeit der oberösterreichischen Volksbildungseinrichtungen hat für LH-Stellvertreterin Christine Haberlander einen hohen Stellenwert: „Bildung ist die Möglichkeit jedes Einzelnen, seine Talente zu entfalten. Angebote für alle Altersgruppen und alle Bevölkerungsschichten leisten dazu einen wichtigen Beitrag.“

Die Bedeutung der Volksbildung wird dadurch unterstrichen, dass bei der Förderung der Einrichtungen in der Vergangenheit stets politischer Konsens sowie Einstimmigkeit in der Landesregierung herrschte und Förderungen seit Jahren transparent im Förderbericht aufscheinen. „Aber nicht nur die Gemeinsamkeit ist wichtig, sondern vor allem, dass die Förderung effizient, klar und nachvollziehbar ist“, so Haberlander. Deshalb werden die vom Rechnungshof nach einer Prüfung der Förderungen von Volksbildungseinrichtungen geäußerten Empfehlungen ernst genommen. „Und selbstverständlich umgesetzt“, wie die für Bildung zuständige LH-Stellvertreterin erklärt.

Ein Auftrag an die zuständige Abteilung des Landes wurde schon erteilt. Mit der Erarbeitung eines Verfahrens, das noch offener ist und klare Kriterien für die Förderung definiert, wurde sogar schon Wochen vor dem Erscheinen des Berichts begonnen. LH-Stellvertreterin Christine Haberlander: „Damit können wir diese Empfehlung schnellstmöglich umsetzen – für maximale Klarheit beim Einsatz von Fördergeldern.“

Diese Klarheit für die Zukunft zu gewährleisten, ist das Ziel. Haberlander will aber auch eine Frage des Rechnungshofs in Bezug auf eine vergangene Förderung ausräumen. Diese wurde zwar von allen politischen Parteien gemeinsam und einstimmig beschlossen und von der zuständigen Abteilung noch einmal geprüft. „Da aber der Rechnungshof Bedenken geäußert hat, lassen wir sie noch einmal unabhängig überprüfen. Sollte ein externes Gutachten die Rechtmäßigkeit nicht bestätigen, werden wir die Fördermittel zurückverlangen. Es darf beim Einsatz von Steuergeld keine offenen Fragen geben“, macht Haberlander klar.

Foto: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe

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