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Oberösterreich schränkt ab kommender Woche Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern ein

 „Unser oberstes Ziel ist es, die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen und unser Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten.“

„Die Lage ist ernst, sogar sehr ernst“, betonen heute Gesundheitsreferentin LH-Stv. Christine Haberlander und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer angesichts der stark steigenden Infektionszahlen und auch im Hinblick auf die gestiegene Zahl an verstorbenen Patientinnen und Patienten. „Wir müssen alles tun, was möglich ist, um die Ausbreitung des Corona-Virus wieder zu verlangsamen.“

Neben dem eindringlichen Appell an die Bevölkerung, unbedingt die Schutzmaßnahmen, die in ganz Österreich gelten, ernst zu nehmen und einzuhalten, wird Oberösterreich ab kommender Woche besonders die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime und die Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen durch Besuchsverbote schützen. Die Regeln gelten ab Dienstag, 10. November, in allen Einrichtungen für vorerst 14 Tage.

Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen

Am Dienstag, 10. November, tritt ein 14-tägiges Besuchsverbot für die oberösterreichischen Alten- und Pflegeheime in Kraft. Ausgenommen sind lediglich Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbewegung, Seelsorge sowie zur Begleitung von kritischen Lebensereignissen. Selbstverständlich ist es den Bewohnerinnen und Bewohnern auch weiterhin freigestellt, die Einrichtung jederzeit zu verlassen, um zum Beispiel Tätigkeiten des alltäglichen Lebens zu erledigen. Außerhalb der Einrichtung gelten die bundeseinheitlichen Bestimmungen für Covid-19. Nach Rückkehr von Bewohnerinnen und Bewohnern in die Einrichtung wird eine Gesundheitskontrolle vorgenommen und je nach Einschätzung der Situation kann in weiterer Folge ein Antigen-Test erforderlich sein.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen während des Dienstes durchgehend eine CPA bzw. FFP2-Maske tragen. Alle externen Dienstleiter sind ebenso während der Dauer des Besuchsverbotes vom Betreten der Einrichtungen ausgeschlossen, ausgenommen sind Arbeiten (z.B. Reparaturarbeiten), die unverzüglich ausgeführt werden müssen. Weiters ergeht an die oö. Alten- und Pflegeheime eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen, die in den Häusern umzusetzen sind, um Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren.

Besuchsverbot in Krankenhäusern

In den oö. Krankenhäusern wird die geltende 4×1-Regelung für Besuche aus- und durch ein Besuchsverbot ersetzt. Dieses gilt ab Dienstag für vorläufig 14 Tage. Ausgenommen vom Besuchsverbot ist die Begleitung von Menschen, die im Sterben liegen. Ebenso ausgenommen ist der Besuch von Kindern sowie die Begleitung bei Geburten.

„Die derzeitige Entwicklung der Corona-Infektionen erfordert von uns allen, dass wir Maßnahmen vor allem auch dort setzen, wo wir besonders gefährdete sowie kranke Menschen schützen müssen“, betonen LH-Stv.in Haberlander und LRin Gerstorfer. „Den Entwicklungen in den Alten- und Pflegeheimen und Spitälern gilt jetzt unser größtes Augenmerk, darum setzen wir hier auch besonders strenge Maßnahmen, um die Einrichtungen und ihre Patienten bzw. Bewohner bestmöglich vor der Einschleppung von Infektionen zu schützen. Wir wissen, dass diese Maßnahme hart ist – für Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten und für Besucherinnen und Besucher. Wir bitten dennoch um Verständnis, die Vorgaben einzuhalten, uns muss bewusst sein, dass wir ansonsten noch einen viel höheren, einen viel schmerzlicheren Preis zahlen müssen, wenn es uns nicht gelingt, die Infektionszahlen einzudämmen.“

Foto: Land OÖ/Aufnahme vor Corona

 

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