Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander
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Neue Regeln für Spitalsbesuche ab 5. Juni – 4×1-Regel schafft Klarheit

 Es ist davon auszugehen, dass die Corona-Pandemie – zumindest bis zur Entwicklung eines Impfstoffes – unser ständiger Begleiter bleiben wird. Das Eindämmen der möglichen Infektionswege ist vor allem auf die Maßnahmen des Social distancing, der Reduktion von Kontaktmöglichkeiten und der Beachtung von Hygienemaßnahmen zurückzuführen. Für Spitäler haben diese Regelungen besondere Bedeutung.

„Es ist uns klar, dass wir im sensiblen Spitalsbereich weiterhin entsprechende Schutzmaßnahmen brauchen, um diese kritische Infrastruktur bestmöglich zu schützen. Gleichzeitig wollen wir aber die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patientinnen und Patienten, von Kindern und auf unseren Geburtenstationen lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.

Die „4×1-Regel“ ist leicht zu merken und wird daher in allen OÖ Spitälern zur Umsetzung gelangen. Das bedeutet konkret, dass ein/e Patient/in von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann. Konkrete Zeiten werden die Spitäler noch festlegen, die Besuchsmöglichkeiten werden aber in den Nachmittagsstunden sein.

Neue Regeln für Besuche von Kindern und im Bereich der Geburtshilfe

Der Besuch von Kindern wird ebenso gelockert, ab dem 5. Juni dürfen beide Eltern die Kinder besuchen, allerdings nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd unter den vorhin erwähnten Bedingungen: 1 Mal täglich für eine Stunde. Auch für frischgebackene Väter gibt es eine Lockerung der Besuchsregelung. Durften Sie bisher nach der Entbindung nicht mehr auf Besuch kommen, werden auch hier die neuen Regeln gelten. Sie dürfen Mama und Kind einmal täglich für eine Stunde besuchen!

Schleuse bleiben aufrecht

Die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, Sie dienen der Sicherheit aller Patientinnen und Patienten und des gesamten Gesundheitspersonals. Patientinnen und Patienten werden in den Schleusen auf Symptome untersucht und befragt, bevor sie das Klinikum betreten können.

Ambulanzbetrieb unverändert: Terminvereinbarung, Abstand halten, pünktlich sein

Auch der Ambulanzbetrieb unterliegt weiterhin den festgelegten Regeln. Vor einem Ambulanzbesuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Im Wartebereich müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, deswegen muss die Anzahl der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen sehr genau geplant werden. Die Patientinnen und Patienten werden daher auch dringend aufgefordert, ihren Termin unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

Bei Betreten des Klinikums erhalten die Patientinnen und Patienten bei der Schleuse eine Schutzmaske, die sie beim Verlassen des Klinikums wieder abgeben können. Händedesinfektion ist unabdingbar! Entsprechende Desinfektionsmittel stehen in den Kliniken zur Verfügung.

„Gemeinsames Ziel aller oberösterreichischen Spitalsträger ist es, für die Patientinnen und Patienten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend zu einem Normalbetrieb in der Spitalsversorgung unter klaren Regeln zu kommen. Wir bedanken uns vielmals für das Verständnis unserer Patientinnen und Patienten und für das großartige Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagen Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Vorsitzender der Geschäftsführung der OÖ Gesundheitsholding, und Mag. Peter Ausweger, Sprecher der OÖ Ordensspitäler.

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