Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander
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LH-Stellvertreterin Haberlander anlässlich der Europäischen Impfwoche: „Impfangebote nützen und damit sich selbst und andere schützen“

  • Masernimpfung jederzeit kostenlos möglich
  • Empfehlung: Keuchhustenimpfung alle fünf Jahre auffrischen

Anlässlich der Europäischen Impfwoche, die vom 19. bis 25. April bereits zum 20. Mal abgehalten wird, ruft Gesundheitslandesrätin LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander dazu auf, die zahlreichen Impfangebote in Oberösterreich an öffentlichen Impfstellen und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu nutzen.

„Impfungen gehören zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen, die die Medizin zu bieten hat. Besonders zur Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln und jener gegen Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten/Kinderlähmung wollen wir einen möglichst einfachen Zugang gewährleisten, um vorhandene Impflücken zu schließen. Das ist angesichts der hohen Fallzahlen von Masern und Keuchhusten in den letzten Jahren besonders wichtig. Masern gelten laut WHO in Österreich nicht mehr als ‚eliminiert‘, sondern als ‚wieder etabliert‘. Um Infektionsketten schnell unterbrechen zu können, braucht es eine Immunität von mehr als 95 Prozent der Bevölkerung, das erreichen wir derzeit nicht“, sagt Gesundheitslandesrätin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.

Die Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln (MMR-Impfung) ist in Oberösterreich für alle Altersgruppen kostenlos erhältlich und kann an öffentlichen Impfstellen sowie in Ordinationen für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendheilkunde in Anspruch genommen werden. Die mit zwei Impfdosen vollständige Impfung gegen Masern schützt nicht nur die geimpfte Person, sondern auch Menschen in deren Umfeld, die noch nicht geimpft werden können. Säuglinge sollten jedenfalls so früh wie möglich – ab dem vollendeten neunten Lebensmonat – geimpft werden, da sie besonders gefährdet sind, schwer zu erkranken. Denn Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern hoch ansteckend und gehen häufig mit schweren Komplikationen einher. Fast ein Viertel der Erkrankten muss im Krankenhaus behandelt werden. Daher ist es umso wichtiger, vorhandene Impflücken in allen Altersgruppen zu schließen.

Einige Impfungen müssen lebenslang regelmäßig aufgefrischt werden. Gemäß österreichischer Impfempfehlung ist die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung alle fünf Jahre zu wiederholen. Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte die erste Auffrischung im Kindesalter daher bereits im 6. Lebensjahr noch vor Schuleintritt erfolgen. In Oberösterreich ist die 4-fach-Impfung Teil des Schulimpfprogramms und ist in Ordinationen bis zum 15. Geburtstag kostenlos, an öffentlichen Impfstellen bis zum 18. Geburtstag.

„Mit den Schulimpfungen, die in Oberösterreich vom Öffentlichen Gesundheitsdienst mit Unterstützung von Bildungsdirektion und Schulen organisiert werden, gestalten wir den Zugang zu diesen wichtigen Schutzmaßnahmen für unsere Kinder so einfach wie möglich – wohnortnah, kostenlos und direkt im Alltag der Kinder“, betont Gesundheits-Landesrätin LH-Stellvertreterin Haberlander. Versäumte Schulimpfungen können unkompliziert und ebenso kostenlos bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim zuständigen Magistrat nachgeholt werden.

Kurzinfo:
Das Budget in Oberösterreich für Impfprogramme für Kinder und Erwachsene ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Im Jahr 2021 betrug es 3,1 Millionen Euro im Jahr 2021, für das Jahr 2026 sind 5,6 Mio. Euro vorgesehen. Die Steigerungen sind darauf zurückzuführen, dass neue Gratis-Impfaktionen und Impfprogramme gestartet wurden.

Fotos: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe

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