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OÖ: Ab kommender Woche selbstständige Terminbuchung der Folgeimpfung möglich

Umsetzung gemäß Vorgaben des Nationalen Impfgremiums

Das Land Oberösterreich bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern ab kommender Woche die Möglichkeit, sich nicht nur den Erstimpftermin, sondern auch den Termin zur Folgeimpfung selbst zu buchen. Dieser wurde bisher direkt bei der Erstimpfung vereinbart, was auch weiterhin auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger möglich sein wird.

Mehr Flexibilität bei der Terminbuchung

Eine Innovation bietet das Land Oberösterreich bei der Buchung des Zweitimpftermins an. So können ab Anfang nächster Woche sowohl der Erst- als auch der Zweitimpftermin selbst über die Plattform ooe-impft.at gebucht werden. Allerdings darf immer nur ein Termin pro Sozialversicherungsnummer vorausgebucht sein. Das bedeutet, dass erst nach erfolgter Erstimpfung der Termin für die zweite – entsprechend des vom NIG vorgegebenen Impfintervalls – gebucht werden kann.

„Um gut für den Herbst und Winter gerüstet zu sein, empfehlen Expertinnen und Experten eine möglichst hohe Durchimpfungsrate. Mit der Möglichkeit, sich nun auch den Zweitimpftermin selbst buchen zu können, setzen wir neben den zahlreichen niederschwelligen Impfangeboten beispielsweise in Form von Pop-Up-Impfstraßen, ein Bündel an Maßnahmen, die den Zugang zur Impfung noch einmal erleichtern“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander.

Bereits vergebene Zweittermine bleiben aufrecht

Die bereits bestehenden Zweitimpftermine bleiben, wie bisher, aufrecht. Einfacher gestaltet sich nun aber die Handhabung/Abwicklung, im Falle einer Verhinderung aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit). In diesem Fall kann auch die Umbuchung flexibel und einfach ab Anfang nächster Woche selbst vorgenommen werden. Dafür ist der bestehende Termin zuerst mittels Link (in der Terminbestätigung enthalten) zu stornieren. Erst dann kann ein neuer Termin unter Berücksichtigung des empfohlenen Impfintervalls auf ooe-impft.at gebucht werden. Der Krisenstab appelliert jedoch an alle, bestehende Termine möglichst wie vereinbart wahrzunehmen.

Überblick zur Umsetzung weiterer neuer Vorgaben des Nationalen Impfgremiums

1)         Impfung nach SARS-CoV-2-Infektion

Aufgrund der epidemiologischen Situation mit zunehmendem Anteil der Delta-Variante und möglicher anderer neuer Varianten passt das Nationale Impfgremium auch die Impfempfehlung für Genesene an. Nach labordiagnostisch (PCR) gesicherter SARS-CoV-2-Infektion soll die Impfung bereits vier Wochen nach Genesung bzw. Virusnachweis erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

2)         Impfschema – Kreuzimpfungen

Laut übereinstimmender Fachinformation muss bei allen in Österreich zugelassenen Impfstoffen mit „2-Dosen-Schema“ (d.h. Pfizer, Moderna, Astra Zeneca) für einen vollständigen Impfschutz die Impfserie mit dem Impfstoff beendet werden, mit dem sie begonnen wurde. Generell empfiehlt daher das Nationale Impfgremium Österreichs nicht, unterschiedliche Impfstoffe bei Dosis 1 und Dosis 2 zu verwenden. Diese Empfehlung wird in den oö. Impfstraßen aktuell auch umgesetzt.

Studiendaten zu Kreuzimpfungen zeigen eine gute Immunantwort bei allerdings teils erhöhter Rate an Impfreaktionen. Die aktuelle Empfehlung des Impfgremiums bezüglich Kreuzimpfung lautet, dass nach dem Auftreten schwerer Nebenwirkungen nach der 1. Dosis eines Impfstoffes oder bei dringendem Wunsch der zu impfenden Person ein Impfstoffwechsel angeboten werden soll. Eine von der Fachinformation abweichende Verwendung eines Impfstoffs – wie eben eine Kreuzimpfung – wird als „off label Anwendung“ bezeichnet. Diese geht mit erhöhten Sorgfalts- und Aufklärungspflichten einher und liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin.

Solche Kreuzimpfungen wurden und werden in OÖ in Einzelfällen bei medizinischer Indikation von den behandelnden Mediziner/-innen durchgeführt.

3)         Verkürzung der Impfintervalle

Aufgrund des gehäuften Auftretens der Delta-Variante von SARS-CoV-2 hat das Nationale Impfgremium auch empfohlen, bei COVID-19-Impfstoffen mit „2-Dosen-Impfschema“ die Zeitabstände zwischen den einzelnen Teilimpfungen zu verkürzen, um allen Personen möglichst rasch einen vollständigen Impfschutz zu ermöglichen.

Bei Impfungen mit BioNTech/Pfizer ist ein optimales Impfintervall von drei Wochen vorgesehen, bei Impfungen mit Moderna von vier Wochen und mit Astra Zeneca von vier bis acht Wochen, wobei jeweils ein gewisses Zeitfenster genützt werden kann. Zur Anwendung kommen die neuen Intervalle in OÖ ebenfalls ab Anfang nächster Woche bei allen Neuanmeldungen. Bereits vereinbarte Zweitimpftermine bleiben wie vereinbart bestehen.

Foto: Land OÖ

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