Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander
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Nächster Schritt auf dem Weg zum Kinderland Nr. 1:

Begutachtung der neuen Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung gestartet:
Mehr Sicherheit und Qualität für die Kinder sowie neues Finanzierungssystem für Tagesmütter und Tagesväter

„In Oberösterreich haben wir ein gemeinsames Ziel: Wir wollen Kinderland Nr. 1 werden. Tagesmütter und Tagesväter sind dabei ein wichtiger Bestandteil. Mit der Novelle der Oberösterreichischen Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung sorgen wir dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Die Trägerorganisationen werden gestärkt und für noch mehr Qualität bei der Betreuung unserer Kinder gesorgt!“, so Bildungsreferentin Landeshauptmann-Stv.in Mag.a Christine Haberlander.

Bereits im vergangenen Jahr fand das erste Gespräch der Bildungsdirektion OÖ mit dem OÖ. Tagesmutterverband statt, um die geplanten Änderungen der neuen Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung zu besprechen. Die neue Verordnung hat wesentliche Ziele: Neben der rechtlichen Verankerung und damit Absicherung von bereits gelebten hohen Qualitätsstandards weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen sowie ein neues Finanzierungssystem.

„Als Obfrau begrüße ich die geplante Verordnung, die mehr Sicherheit für die Kinder und unsere Beschäftigten bietet sowie eine erhöhte Planbarkeit für die Trägerorganisationen garantiert. Besonders wichtig ist für uns, dass diese eine Valorisierung des Landesbeitrages vorsieht. Damit wird einer langen Forderung der Tageselternorganisationen entsprochen“, zeigt sich die Obfrau des Landesverbandes Tageseltern OÖ, Mag.a Anna Pucher optimistisch.

(Mehr) Qualität und Sicherheit für unsere Jüngsten

Qualität und Sicherheit für die Kinder sind wesentliche Ziele der neuen Verordnung. Neben der rechtlichen Verankerung und Absicherung von hohen, bereits gelebten, Standards, wie etwa dem B2-Niveau und den rechtlich vorgeschriebenen Ersthelfer/innenkenntnissen sowie einem verpflichtend zu absolvierenden Kindernotfallkurs wird zusätzlich künftig auch das Vorhandensein von Außenspielflächen für die Kinder in die neuen Verordnung aufgenommen.

Neues Finanzierungssystem bringt Planbarkeit für die Vereine

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist die geplante Umstellung des Finanzierungssystems, welches mehr Eigenverantwortung in die Hand der Tageselternorganisationen legt und, statt dem bisherigen System der Abgangsdeckung, einen fixen Landesbeitrag vorsieht. Das bedeutet eine klar planbare Finanzierung für die Vereine, da auch die Förderzeitpunkte umgestellt werden. So soll in Zukunft nicht mehr quartalsweise im Nachhinein gefördert werden, sondern auf Basis eines Referenzzeitraums ähnlich dem System der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, in zwei Raten pro Jahr, wobei damit auch eine teilweise Vorfinanzierung einhergeht. Mit diesem Schritt wird auf ein Anliegen der Vereine eingegangen, die damit eine sehr planbare Finanzierung vorfinden.

Fotos: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe

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