„Im Kinderland Nr. 1 wird Kinderschutz großgeschrieben“
Land OÖ verankert Kinderschutz gesetzlich
und erstellt Leitfaden für Kinderschutzkonzept

LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander: „Im Kinderland Nr. 1 wird Kinderschutz großgeschrieben“

Viele Kinder behalten leider nach wie vor die Grenzüberschreitungen bzw. psychische, physische und sexuelle Gewalt aus Angst, Scham oder anderen Gründen für sich. Die Mikado-Studie aus dem Jahr 2015 belegt, dass nur rund ein Drittel der Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, sich auch jemanden anvertrauen und nur etwa ein Prozent der Fälle den Ermittlungsbehörden oder dem Jugendamt bekannt werden. Oftmals folgt nach Bekanntwerden von schweren Fällen der physischen, psychischen oder sexuellen Gewalt an Kindern der Ruf nach höheren Strafen für die Täterinnen und Täter. Die Bedürfnisse der betroffenen Kinder, die zur Unterstützung bzw. zur Verhinderung der Gewalt notwendig sind, geraten dabei oft schnell aus dem Blick.

Gewalt an den Kleinsten in unserer Gesellschaft ist auf das Allerschärfste zu verurteilen. Oberösterreich stellt jene Bereiche in den Mittelpunkt des Tuns, wo unsere Zukunft entschieden wird. Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben und müssen ohne Wenn und Aber beschützt werden. Daher haben wir uns dazu entschlossen, den Schutz von Kindern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu stärken, ihn explizit gesetzlich zu verankern sowie die Rechtsträger mit einem Leitfaden zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes zu unterstützen“, bezieht Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander klar Stellung und streicht explizit hervor: „Mit der gesetzlichen Verankerung und dem Leitfaden für die Träger wollen wir nicht nur konkrete Maßnahmen, sondern auch das Bewusstsein zum Hinschauen anstatt wegschauen schärfen – zum Wohle unserer Kleinsten.“

NEU: Gesetzliche Verankerung des Kindeschutzes im Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz per 1.9.2023
Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten. Gemäß Artikel 5 des

„Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.
In Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen des Landes Oberösterreich ist die Berücksichtigung des Kindeswohls bereits seit langem rechtlich verankerter Grundsatz für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Nun erfolgt eine Novellierung des Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes per 1.9.2023 mit dem Zusatz des Kinderschutzes. Damit bekennt sich das Land Oberösterreich zum umfassenden Kinderschutz in allen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE).

Bildtext: Mag.a Marlene Fehringer, LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander, Mag. Martin Hajart, MBA und Elisabeth Zehetner, MA ECED

Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr, Verwendung mit Quellenangabe