LH-Stellvertreterin Haberlander & Sozial-Landesrätin Gerstorfer: Ab 2. März starten Impfungen im Bereich des Behindertenwesens und der Mobilen Dienste

Ende Februar wird in allen 135 oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen die zweite Teilimpfung abgeschlossen sein. Daher führt das Land Oberösterreich, abhängig von den Impfstofflieferungen des Bundes, entsprechend der Prioritätenreihung des Nationalen Impfgremiums, den Impfplan weiter aus. Dies bedeutet, dass im Bereich der Menschen mit Beeinträchtigungen ab der neunten Kalenderwoche mit den Impfungen begonnen werden kann.

Ab 2. März 2021 startet die Immunisierung von Beschäftigten im Behindertenwesen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilen Dienste in der Altenbetreuung- und -Pflege sowie von Familienhelferinnen.

Ebenso starten zu diesem Zeitpunkt die Impfungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, die ein Angebot nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz in Anspruch nehmen. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der Impfstoffe werden in einem ersten Schritt vorrangig Personen geimpft, die ein vollbetreutes Wohnangebot in Anspruch nehmen.

„Die Weiterführung des Impfplans im Sozialbereich wurde von allen Seiten dringend erwartet. Es ist daher sehr erfreulich, dass bereits sehr zeitnah weitere Zielgruppen immunisiert und damit schwere Krankheitsverläufe verhindert werden können. Die Schutzimpfung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist uns ein besonderes Anliegen, da wir damit jene schützen, die sich selbst am wenigsten schützen können. Bei der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen kann oftmals der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden. Die Schutzimpfung für die Bediensteten, die gerade in der Pandemie so wichtige und großartige Arbeit leisten, ist deshalb von besonderer Bedeutung“, betonen Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Foto: Land OÖ/Aufnahme vor Corona