LH-Stv.in Christine Haberlander erteilt der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) den Auftrag, eine Gewaltambulanz zu etablieren

Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander hat am Montag der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) den Auftrag erteilt, eine Gewaltambulanz am Kepler Universitätsklinikum zu etablieren und die entsprechenden Schritte einzuleiten. Dies hat in Abstimmung mit den Stake Holdern zu erfolgen, mit denen die an allen Krankenhäusern bestehenden Opferschutzgruppen schon jetzt kooperieren – insbesondere Polizei, Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser.

In allen oberösterreichischen Spitälern gibt es Opferschutzgruppen und somit schon jetzt eine flächendeckende und niederschwellige Versorgung von Gewaltopfern. Dies schließt dennoch nicht aus, dass es in der Betreuung leider vereinzelt zu Fehlern oder Unzulänglichkeiten kommt. Der Schutz und die adäquate Versorgung Betroffener bleiben daher eine kontinuierliche Herausforderung, die ständige Aufmerksamkeit und Verbesserung erfordert.

Seitens der damaligen Bundesregierung wurde Oberösterreich, trotz bekundetem Interesse, nicht als Pilot-Standort für eine Gewaltambulanz ausgewählt, weil es keine eigene Gerichtsmedizin im Land gibt. Die Pilotprojekte wurden deshalb in einem ersten Schritt in Wien und Graz eingerichtet, in einem zweiten Schritt sollen Innsbruck und Salzburg folgen. Es sind dies genau jene vier Standorte in Österreich, an denen eine Gerichtsmedizin existiert.

Ungeachtet der derzeitigen bundesweiten Pilot-Rahmenbedingungen sowie der Tatsache, dass es österreichweit einen Mangel an Gerichtsmedizinern gibt, der wohl auch dazu geführt hat, dass noch keine weiteren Gewaltambulanzen eingerichtet wurden, ist es Oberösterreich natürlich dennoch ein zentrales Anliegen, dass Opfer von Gewalt in unserem Land bestmöglich versorgt werden – insbesondere auch im Hinblick auf die medizinische Dokumentation, die forensische Beweissicherung und die psychologische Unterstützung.

Unabhängig von diesen Pilotprojekten wollen wir deshalb in Oberösterreich am Kepler Universitätsklinikum (KUK), das bereits über ein exzellentes Gewaltopfer-Betreuungsteam (GOBT) verfügt, eine Gewaltambulanz im Sinne des Gewaltambulanzenförderungs-Gesetzes etablieren. Diesen Auftrag hat LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander am Montag der OÖG erteilt und ersucht, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten und auf den Weg zu bringen. Dabei ist insbesondere das bestehende, exzellent aufgestellte Team der Gewaltopferbetreuung am KUK aktiv einzubinden, dessen Expertise, Erfahrung und Engagement eine wertvolle Grundlage für die Etablierung einer solchen spezialisierten Einrichtung darstellt.

Im Bewusstsein, dass die Erfüllung der Voraussetzungen des Gewaltambulanz-Förderungsgesetzes aufgrund des Mangels an Gerichtsmedizinern eine große Herausforderung sein wird, wird die KUK dennoch versuchen, diesen bundesgesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine Gewaltambulanz in Oberösterreich zu etablieren.

Gewaltambulanzen stellen sicher, dass Gewaltopfern rund um die Uhr schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten. Dabei wird eine umfassende Dokumentation von Verletzungen vorgenommen und werden Beweismittel gesichert. Zudem ist eine ganzheitliche medizinische und psychologische Versorgung gegeben, auch durch Zusammenarbeit mit bestehenden Opferschutzeinrichtungen. Ferner soll die Einrichtung auch Aufklärungsarbeit leisten über Beratungsmöglichkeiten informieren und die Sensibilisierung für dieses Thema sicherstellen.

Fotos: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe