Impfangebote nützen, sich selbst und andere schützen
- Masernimpfung jederzeit kostenlos möglich
- Neue Empfehlung für Keuchhustenimpfung
- Noch bis Jahresende Gratis-HPV-Impfung
„Impfungen gehören zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen, die die Medizin zu bieten hat. Besonders zur Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln und jener gegen Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten/Kinderlähmung wollen wir einen möglichst einfachen Zugang gewährleisten, um vorhandene Impflücken zu schließen. Das ist angesichts leider wieder steigender Fälle von Masern und Keuchhusten besonders wichtig. Dabei geht es immer um den eigenen Schutz, in vielen Fällen aber auch um den Schutz anderer, indem Ansteckungsketten unterbrochen werden“, so Gesundheitslandesrätin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
So schützt die mit zwei Impfdosen vollständige Impfung gegen Masern nicht nur die geimpfte Person, sondern zum Beispiel auch Säuglinge in deren Umfeld, die noch nicht geimpft werden können, aber besonders gefährdet sind, schwer zu erkranken. Denn Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern hoch ansteckend und gehen häufig mit schweren Komplikationen einher. Fast ein Viertel der Erkrankten muss im Krankenhaus behandelt werden. Eine Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln (MMR-Impfung) ist ab einem Alter von neun Monaten in Oberösterreich für alle Altersgruppen kostenlos erhältlich und kann an öffentlichen Impfstellen sowie in Ordinationen für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendheilkunde in Anspruch genommen werden.
Einige Impfungen müssen lebenslang regelmäßig aufgefrischt werden. Die Impfempfehlung für die Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung wurde kürzlich angepasst: Sie sollte alle fünf statt alle zehn Jahre wiederholt werden. Die erste Auffrischung im Kindesalter sollte daher bereits im 6. Lebensjahr noch vor Schuleintritt erfolgen. Diese Änderung ist vor allem wegen der hohen Keuchhustenaktivität in Österreich erfolgt. In Oberösterreich ist die 4-fach-Impfung Teil des Schulimpfprogramms und ist in Ordinationen bis zum 15. Geburtstag kostenlos, an öffentlichen Impfstellen bis zum 18. Geburtstag.
Wer unter 30 Jahre alt ist und die vom Bund bis Jahresende begrenzte kostenlose HPV-Nachholimpfaktion nutzen möchte, sollte spätestens im Juni die erste Teilimpfung durchführen lassen. Zwischen den beiden benötigten Impfungen müssen nämlich mindestens sechs Monate liegen.
Fotos: Land OÖ, Verwendung mit Quellenangabe