Oberösterreich am Weg zum Kinderland Nr. 1

Regierungsbeschluss zur beitragsfreien Vormittagsbetreuung in Krabbelstuben gefasst. Weg frei für den Landtag.

Bildungsreferentin LH-Stv.in Mag.a Christine Haberlander zeigt sich erfreut über den Regierungsbeschluss und betont: „Dieser Beschluss zeigt, dass wir unsere Versprechen halten und weiter auf gutem Weg sind, Oberösterreich zum Kinderland Nr. 1 zu machen. Indem wir eine kostenlose Vormittagsbetreuung nah am Wohnort für alle, die Unterstützung brauchen, ermöglichen. Mit der Wahlfreiheit für alle, die sie wünschen. Die Vormittagsbetreuung von 0 Jahren bis zum Schuleintritt wird kostenlos. Die Nachmittagsbetreuung wird noch günstiger. Das Tarifsystem noch einfacher und übersichtlicher.“

Der Entwurf des Landesgesetzes, mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geändert wird, wird nun in einem nächsten Schritt dem Oö. Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschluss im Landtag kann die entsprechende Änderung der Elternbeitragsverordnung durch die Bildungsdirektion erfolgen.

Die wichtigsten Infos zur beitragsfreien Krabbelstube ab 01.09.2024:

Durchgehend kostenlose Kinderbetreuung von 0 Jahren bis zum Schuleintritt: Die Vormittagsbetreuung in den Krabbelstuben wird ab 01.09.2024 bis 13:00 Uhr kostenlos. Wir investieren damit dort, wo sich die Zukunft unseres Landes entscheidet. Bei unseren Jüngsten.

Deutlich günstigere Nachmittagsbetreuung: Ab 13:00 Uhr gibt es einen reduzierteren Tarif. Eltern können zwischen verschiedenen flexiblen Modellen wählen (2, 3 oder 5 Tage die Woche) mit sozial gestaffelten Tarifen. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es zusätzliche Ermäßigungen. Der Nachmittag wird somit noch günstiger.

Einfacheres und übersichtlicheres Tarifsystem: Die neuen Tarife für Krabbelstuben sind nun wie im Kindergarten, was für Familien einfacher und übersichtlicher ist.

Keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinden: Die Kosten für diese Maßnahme werden vom Land Oberösterreich getragen. Konkret der Elternbeitrag für die Vormittagsbetreuung, der nun ab 01.09.2024 nicht mehr von den Gemeinden eingehoben, sondern ab 01.09.2024 vom Land getragen wird. Das Land Oberösterreich stellt hierfür rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Foto: Land OÖ/ Verwendung mit Quellenangabe